Die Arbeitsbedingungen in Call Centern sind oft schlechter als erlaubt. Ob es gelingt, sie zu verbessern, hängt von vielen Umständen ab. Dieser Zettel kann keine Rechtsberatung ersetzen und eine Rechtsberatung allein nicht das Kräfteverhältnis im Call Center verbessern. Mithin kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Versuch, Mindestrechte durchzusetzen (einzuklagen), den Erfolg hat, dass man seinen Job los ist (Kündigung, keine Vertragsverlängerung). Recht haben, heißt nicht, Recht kriegen. Aber schaden kann es auch nicht, um die gesetzlichen Mindestbestimmungen zumindest zu wissen: Einige wollen sowieso aufhören bzw. das Call Center wechseln, warum dann nicht noch nachträglich das Krankengeld usw. einklagen.
1. Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag: ob mündlich oder schriftlich: wenn (a) Arbeitszeiten, (b) Art der Tätigkeit, (c) Höhe der Vergütung und (d) Ort der auszuführenden Tätigkeit geregelt sind, dann ists ein Arbeitsverhältnis / -vertrag. Bei mündlichen Absprachen sind Zeugen hilfreich.
2. Honorarverträge bilden kein Arbeitsverhältnis! Wenn Du aber (a) regelmäßig und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeitest, (b) Arbeitsleistungen erbringst, die für abhängig Beschäftigte typisch sind, (c) den Weisungen des Auftraggebers unterliegst, (d) in dessen Arbeitsorganisation eingegliedert bist und (e) nicht unternehmerisch am Markt auftrittst, (wenn 3 dieser 5 Kriterien erfüllt sind) dann liegt Scheinselbstständigkeit und damit eben doch ein Arbeitsverhältnis mit den o.g. Mindestrechten vor.
3. Egal ob mündlich, schriftlich, Vollzeit, Teilzeit, 630-DM, Studi oder nicht: 24 Tage bezahlter Urlaub stehen Dir (bei Teilzeit anteilig) gesetzlich mindestens zu.
4. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: steht Dir immer zu, egal ob Vollzeit, Teilzeit, Studi ... (s.o.). Vergiss nicht, Dich krank schreiben zu lassen.
5. Befristete Arbeitsverträge: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zum Vertragsende und bezahlter Urlaub anteilig entsprechend der Vertragsdauer. Ist die Befristung sachlich unbegründet oder wird der Vertrag öfter oder länger als 3 x 6 Monate verlängert, hast Du Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag.
6. Kein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland.
7. Bildschirmarbeitsverordnung:
Der Arbeitgeber muss die Arbeit so organisieren, dass sie
regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder bezahlte Pausen unterbrochen wird (5 min je Stunde
Arbeit es gibt aber auch bis zu ¼ Stunde
Pause pro Stunde Arbeit). Du hast Anrecht auf eine
Augenuntersuchung jährlich und gegebenenfalls auf eine
»Bildschirmbrille«. Ohne Dein Wissen darf keine
Vorrichtung zur qualitativen oder quantitativen Kontrolle
verwendet werden.
Ansonsten: Bildschirm groß genug,
flimmerfrei, unverzerrt, Buchstaben groß genug, Kontrast
ausreichend, keine Spiegelungen, ausreichender Arbeitsplatz
(mind. normaler Schreibtisch); Tische und Stühle der
Körpergröße angepasst, stabil; blendfreie
Beleuchtung; es darf nicht zu laut sein; selbst die Software
muss ergonomisch sein (Windows 98 und MS-Office sind das laut
TÜV nicht!) ...
Die hier aufgezählten sind gesetzliche und damit absolute Mindeststandards. Wir sollten uns damit nicht zufrieden geben.
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