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10.12.2001

Fristlose Kündigungen bei Media-X-Change

Die Firma Media-X-Change ist ein Internet-Dienstleistungsunternehmen, das Fließtextanzeigen und gestaltete Anzeigen aus Zeitungen des gesamten Bundesgebietes ins Internet stellt. Auftraggeber sind also Zeitungsverlage. Eigentlich soll das Ganze zwar automatisch mit Hilfe einer eigens entwickelten Software geschehen. Alles, was dann aber doch nicht automatisch eingelesen werden kann, muss von NachbearbeiterInnen letztlich per Mausklick von der Zeitungsanzeige in die Internetmaske eingefügt werden.

Die NachbearbeiterInnen sind überwiegend studentische Hilfskräfte. Es gilt ein vereinbarter Stundenlohn, schriftliche Arbeitsverträge existieren nicht.

Laut den Angaben einer Beschäftigten gibt es seit längerem »immer mal wieder aufwallende Streitereien« zwischen der Geschäftsleitung und einzelnen NachbearbeiterInnen. Von Firmenseite wurde aber immer das übliche »kollegiale Verhältnis« untereinander beschworen. Die Auseinandersetzungen, die sich z.B. um eine von der Firma geforderte größere Verbindlichkeit drehten (z.B. zugesagte Schichten tatsächlich zu belegen), hatten bis vor kurzem aber nie Konsequenzen im Sinne von Kündigungen oder auch nur ernsthaften Abmahnungen.

Dass ein allgemeiner Appell an eine kollegiale Philosophie keine verlässlichen Regeln zur Bewältigung von Konflikten oder auch nur Meinungsverschiedenheiten bereitstellen kann, zeigen die kürzlich erfolgten zehn Kündigungen bei der Firma – allesamt fristlos.

Den ersten beiden Kündigungen waren nach unseren Informationen Streitigkeiten über die Funktionalität einer neuartigen Benutzeroberfläche zwischen den Programmierern und den NachbearbeiterInnen vorausgegangen. Die Geschäftleitung begründete die Entlassungen mit dem Diskussionsverhalten der beiden NachbearbeiterInnen im firmeninternen Message-Board. Sie sprachen den zwei Betroffenen darüber hinaus Hausverbote aus. Für die anderen acht fristlosen Kündigungen wurden betriebsbedingte Gründe geltend gemacht.

Einige der Gekündigten haben inzwischen rechtliche Schritte gegen die Firma eingeleitet. Ihre Anwälte äußerten ihnen gegenüber den Eindruck, die Firmenleitung habe offenbar wenig Erfahrung mit dem Arbeitsrecht. So ist nirgends eine Kündigungsfrist eingehalten, obwohl dies nur bei »schweren« Vergehen wie Diebstahl in der Firma rechtens ist. Die beiden mit Hausverbot Belegten haben zudem keine verbindlichen Abmahnungen vor ihrer Kündigung erhalten.

Im Fall der »betriebsbedingten Kündigungen« wurden die Betroffenen teilweise nur per E-Mail angeschrieben. Der Auswahl der zu Kündigenden erfolgte allein nach Leistungskriterien, wie den Kündigungsschreiben zu entnehmen ist. Nach geltendem Recht dürfen betriebsbedingte Kündigungen nicht aufgrund von Leistungskriterien durchgeführt werden, vielmehr müssen soziale Aspekte berücksichtigt werden, wie lange man in einer Firma gearbeitet hat usw. Es soll ungesicherten Angaben zufolge inzwischen zu weiteren fristlosen Kündigungen anhand von protokollierten Leistungsmerkmalen gekommen sein, wobei die Verbleibenden mittels Leistungsstatistiken unter Druck gesetzt werden.

Nach den uns mitgeteilten Informationen argumentiert die Unternehmensleitung nun, es hätten keine Arbeitsverhältnisse existiert, vielmehr gäbe es eine Liste von »Bewerbern«, aus welcher je nach Bedarf für immer jeweils eine Schicht Personen ausgewählt würden. Ein Arbeitsvertrag träte demnach mit Beginn der Schicht in Kraft und wäre mit dem Ende der Schicht auch beendet. Fakt ist natürlich, dass der fortlaufende Betrieb der Firma nur aufgrund der etwa 150 zumeist studentischen Hilfskräfte gewährleistet ist, die für die Firma regelmäßig ihre Arbeitskraft verausgaben. Fraglich bleibt bloß, ob für das Bestehen der Firma auch notwendig ist, die Arbeitsverhältnisse ohne jede rechtlichen Mindeststandards zu gestalten.

CCO, Berlin



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